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1. Etage
Im Klapperhof 7-23
50670 Köln


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7x HR-Bekanntmachungen:

2013-11-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2013. Geschäftsanschrift: An der Hasenkaule 22, 50354 Hürth . Gegenstand: die Erbringung von Tätigkeiten eines TV-Produzenten, eines Betreibers von Portalen im Internet, einer Medienagentur und einer Werbeagentur sowie verwandte Tätigkeiten, soweit hierzu keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Link, Wolfgang, Köln, *08.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-28:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln.

2014-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2014 hat Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2015-10-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Satin, Silke, Rösrath, *30.06.1978.

2015-11-20:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Breite Straße 147-151, 50667 Köln.

2016-09-01:
Prokura erloschen: Satin, Silke. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lindenberger, Matthias, Köln, *20.01.1967.

2020-12-08:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Spider X GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 80439) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.