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uv-technik meyer gmbH

Ingenieurbüro, UV-Technologie
Adresse / Anfahrt
Glauburgstraße 34
63683 Ortenberg
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-10:
Prokura erloschen: Henke, Thomas, Frankfurt am Main, *19.08.1964.

2016-12-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.Ing. Meyer, Karl-Heinz, Ortenberg , *25.07.1951. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Steuernagel, Axel, Mücke, *15.01.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-01-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Mohn, Karlheinz, Langenselbold, *13.11.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der uv-service meyer gmbh mit dem Sitz in Ortenberg (Amtsgericht Friedberg HRB 7404) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2020 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und 4 (Dauer der Gesellschaft) beschlossen.

2020-10-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Mohn, Karlheinz, Langenselbold, *13.11.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Frisch, Alexander, Ilmenau, *13.06.1983, einzelvertretungsberechtigt.

2020-11-24:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Frisch, Alexander, Ilmenau, *13.06.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der uv-technik Speziallampen GmbH mit Sitz in Ilmenau (Amtsgericht Jena, HRB 304533) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-11-26:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden uv-technik Speziallampen GmbH am 24.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.