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UVA Kommunikation und Medien GmbH

Marketing & Werbung, Medien- und Nachrichtenunternehmen, Thinklink..., Gesundheitsmarketing, Captcha-Feld, Spezialausgabe, Werbeszene, Werbetrends, Designtage, Ministeriums, Organisationsbüro
Adresse / Anfahrt
Karl-Marx-Straße 66
14482 Potsdam
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-04-17:
Die inländische Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Straße 66, 14482 Potsdam; Gegenstand: Die Forschung, Entwicklung und Produktion von digitalen Erzeugnissen für alle Informations- und Kommunikationstechnologien und Multimediaprodukten sowie die Gestaltung von audiovisuellen Medienerzeugnissen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb, die Entwicklung und die Erforschung von Systemen für und in digitale Medien, ebenso die Content-Entwicklung und deren Vertrieb, Entwicklung und Umsetzung von Marketing-, Werbe- und Schulungskonzepten für die allgemeine und die Fachöffentlichkeit. Kapital: 30.000 EUR; Prokura: Kühn, Verena, *02.10.1988, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Prokura: Lange, Gilbert, *25.05.1977, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2019; 03.04.2019 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 435,41 EUR zunächst auf 26.000 EUR sowie dann um weitere 4.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 und § 3 (Stammkapital und Stammeinlage). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 22.03.2019 ist die ThinkLink.Wissensmarketing, Wissensmanagement + Kommunikation GmbH mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 15513 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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