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vE&K Werbeagentur GmbH & Co. KG

Marketing & Werbung, Medien, Wen..., Markenthusiasten, Startdatum, Info[@]ve-k[.]de, Cowgirls, Markenkommunikation, InnovationCity, Markenpositionierung, Lösungsstrategie, Einzugsbereichen
Adresse / Anfahrt
Herthastraße 7
45131 Essen
Kontakt
31 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Gründung 1995
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-22:
Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Herthastr. 7, 45131 Essen.

2015-08-18:
Die Firma ist geändert in: vE&K Werbeagentur GmbH & Co. KG. Die allgemeine Vertretungsregelung ist geändert: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Büro für Unternehmenskommunikation GmbH, Essen , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung der vE&K digital GmbH & Co. KG vom 14.08.2015 einen Teil ihres Vermögens, nämlich ihren Teilbetrieb "Internet" mitsamt allen Rechten und Pflichten als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die vE&K digital GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 10380) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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