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valudo GmbH

Produkt/Dienstleistung, Vergünstigte, Kommando..., Karten-Rabatt, Tippen, Wecktermin, Gesperrten, Kreis mit Häkchen, Status-Symbol, Sprachsteuerung, Apple-Universum
Adresse / Anfahrt
Sydowstraße 8
45894 Gelsenkirchen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-12:
Von Amts wegen berichtigt Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2017-05-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2017. Geschäftsanschrift: Sydowstr. 8, 45894 Gelsenkirchen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Recherchen in Online-Diensten, die Sammlung, Aufbereitung und Verwertung der in solchen Diensten enthaltenen Informationen für die Bereitstellung in Online-Medien, die Verschaffung von Zugängen zu Online-Diensten, die Entwicklung von Online-Angeboten sowie der Vertrieb von Hard- und Software für diesen Zweck. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Altenhövel, Michael, Gelsenkirchen, *09.11.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der valudo aktiengesellschaft, Gelsenkirchen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.04.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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