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van den Wyngaard Recycling GmbH

Abfallunternehmen
Adresse / Anfahrt
Laubach 30
40822 Mettmann
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2006 mit der B & B Recycling GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 14609) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital), Ziffer 4 (Geschäftsführung und Vertretung) und Ziffer 12 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Laubach 30, 40822 Mettmann. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Monika, Mettmann, *27.10.1946.

2017-03-09:
Einzelprokura: Büchel, Tobias, Leverkusen, *10.08.1988. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zeppenfeld, Martin, Ratingen, *28.03.1972.

2018-07-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2018 mit der Wyngaard RAC Baustoffe und Entsorgung GmbH mit Sitz in Mettmann verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Adameck, Frank, Ratingen, *06.06.1963.