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2007-07-04:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.03.2007. Gegenstand: Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Internet. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schumacher, Jan Frederik Piere, Möhnesee, *02.11.1975, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennwert). Die Aktien lauten auf den Inhaber. Gründer der Gesellschaft, der sämtliche Aktien übernommen hat, ist Jan Schumacher, Möhnesee, * 02.11.1975. Den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bilden: Carsten Schneider, Berlin, * 15.12.1969; Christian Schröder, Arnsberg, *23.10.1975; Thorsten Schneider, Möhnesee, *18.11.1971.

2008-11-12:
Die Hauptversammlung vom 29.08.2008 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Jan Frederik Schumacher -Internet-Provider e.K., Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRA 6610) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf jetzt 55.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

2008-12-23:
Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Südufer 5, 58519 Möhnesee. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 29.08.2008 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schumacher, Jan Frederik Piere, Möhnesee, *02.11.1975 unter der Firma Jan Frederik Schumacher -Internet-Provider e. K. in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRA 6610) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.12.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-02-13:
Geschäftsanschrift: Südufer 54, 59519 Möhnesee.

2014-09-04:
Die Hauptversammlung vom 26.08.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 7 der Satzung (Aufsichtsrat) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Zum Haunert 22, 59519 Möhnesee.

2014-10-24:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2019-08-12:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2019-08-12:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Agentur Ehrenwert UG mit der webhoster.de AG eingereicht worden.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der LiWiNeA GmbH mit der webhoster.de AG eingereicht worden.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der TecServer GmbH mit der webhoster.de AG eingereicht worden.

2019-09-19:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Vorstand: Schumacher, Jan Frederik Piere, Möhnesee, *02.11.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.08.2019 mit der Agentur Ehrenwert UG mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg, HRB 11744) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.08.2019 mit der TecServer GmbH mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg, HRB 11413) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.08.2019 mit der LiWiNeA GmbH mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg, HRB 12257) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-08-31:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

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