Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

wittfoth elektrotechnik GmbH

INOCOM, Projektbegleitung, Projektcontrolling..., (BÜB), Sicherungsüberwachung, Bauüberwacher, Telekommunikations, Elektrotechnische
Adresse / Anfahrt
Wolfshäuser Straße 9
35096 Weimar (Lahn)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-24:
2.2015. Geschäftsanschrift: Wolfshäuser Straße 9, 35096 Weimar. Gegenstand: Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen als Bauüberwacher Bahn für Telekommunikationsanlagen sowie die Durchführung, Wartung und Instandsetzung von Elektroinstallationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gerlach, Thorsten, Weimar, *27.01.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles des Einzelkaufmanns elektro wittfoth e. K. mit Sitz in Weimar/Lahn (Amtsgericht Marburg, HRA 4819) nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 27.02.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2015-06-03:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 28.04.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.