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5x HR-Bekanntmachungen:

2017-11-28:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Lorenz, Nikolaus, Karlsruhe, *24.12.1955, einzelvertretungsberechtigt, kann die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt vertreten.

2020-01-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lorenz, Nikolaus, Karlsruhe, *24.12.1955.

2020-09-28:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.09.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Portal für Gesundheit GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 729146) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-06-08:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.05.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "sigeso GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 728273) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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