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2011-01-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2010. Geschäftsanschrift: Binzener Straße 9, 79539 Lörrach. Gegenstand: IT-Beratung, die Erbringung sonstiger IT-Dienstleistungen sowie der Vertrieb von Hard- und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Saller, Andreas, Bad Säckingen, *08.05.1967; Zipfel, Martin, Lörrach, *17.10.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-09-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Saller, Andreas, Bad Säckingen, *08.05.1967, als Inhaber der Firma "Andreas Saller e. K.", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg HRA 702456), um 300,00 EUR auf 25.300,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die nochmalige Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Zipfel, Martin Bernd, Lörrach, *17.10.1982, als Inhaber der Firma "Martin Zipfel e. K.", Lörrach (Amtsgericht Freiburg HRA 702457) um weitere 700,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Saller, Andreas, Bad Säckingen, *08.05.1967, hat als Inhaber der Firma "Andreas Saller e. K.", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg HRA 702456), das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Der Einzelkaufmann Zipfel, Martin Bernd, Lörrach, *17.10.1982, hat als Inhaber der Firma "Martin Zipfel e. K.", Lörrach (Amtsgericht Freiburg HRA 702457), das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Ausgliederungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-05:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung der übertragenden Rechtsträger "Andreas Saller e. K.", Bad Säckingen (Amtsgericht Freiburg HRA 702456) und "Martin Zipfel e. K.", Lörrach (Amtsgericht Freiburg HRA 702457) jeweils am 31.08.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2015-08-24:
Neue Geschäftsanschrift: Tumringer Straße 280, 79539 Lörrach.

2019-12-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Jaworski, Dominik, Schwanstetten, *08.01.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Saller, Andreas, Bad Säckingen, *08.05.1967; Zipfel, Martin Bernd, Lörrach, *17.10.1982.

2022-03-17:
Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Jaworski, Dominik, Rednitzhembach, *08.01.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.03.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "1337 UGC GmbH", Schwanstetten (Amtsgericht Nürnberg HRB 28738) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-25:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.04.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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