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zebra | group GmbH

Marketing und Werbung, Marketingberater
Adresse / Anfahrt
Kaßbergstraße 35
09112 Chemnitz
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-28:
Änderung der Geschäftsanschrift: Kaßbergstraße 35, 09112 Chemnitz.

2017-08-29:
Die zebra public relations GmbH mit Sitz in Dresden ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2017, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.08.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2017 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: zebra | group GmbH.

2017-11-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 , 7 (Gesellschafterversammlung) und 17 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2019-06-07:
Die zebra consult GmbH mit Sitz in Dresden ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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