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zoells.de GmbH

Lebensmittel, Filmfigur, Kombiautomaten..., Snackautomaten, Kaffeeautomaten, Automaten, Kaltgetränkeautomaten, Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf, Verpflegungsautomaten
Adresse / Anfahrt
Kapell-Leite 2
90579 Langenzenn
1x Adresse:

Bahnhofsplatz
90402 Fürth


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2013. Geschäftsanschrift: Kapell-Leite 2, 90579 Langenzenn. Gegenstand des Unternehmens: der Handel mit Süßwaren, Getränken, Kaffee, Eis und Drogerieartikeln, Automaten, Kaffeemaschinen und jeweiligen Ersatzteilen, das Aufstellen von Süßwaren-, Getränke- und Kaffeeautomaten, der Handel mit Computerartikeln und Computern, die Aufstellung und der Vertrieb von Fotoautomaten und Visiten- und Postkartendruckern, sowie Schlüsseldienst und der Handel mit Schließanlagen. Ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zölls, Johann Georg, Oberasbach, *16.09.1957; Zölls, Alexandra, Oberasbach, *28.03.1986; Zölls, Michaela, Oberasbach, *08.08.1989, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Zölls, Sigrid, Oberasbach, *27.03.1961.

2020-01-22:
Die Johann Georg Zölls Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Langenzenn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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